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Seit dem Start der Gesundheitsreform am 1.1.2004 fallen pro Quartal zehn Euro Praxisgebühr an. Wir müssen diese Gebühr auch erheben, wenn Sie nur ein Rezept benötigen oder ein kurze telefonische Anfrage haben. Die Gebühr entfällt, wenn Sie eine Überweisung mitbringen. Quittungen über bereits gezahlte Praxisgebühr dürfen von uns nicht akzeptiert werden.
Praxisgebühr
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